Sachwalter

Als patentierte Sachwalter wirken wir im Spannungsfeld von Gerichten, Schuldnern und Gläubigern: Wir führen Nachlassverträge, Konkursverfahren und Sanierungen durch. Wir sehen uns dabei nicht nur als gerichtlich eingesetzte Vollstreckungsorgane, sondern als betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Partner, der sinnvolle Lösungen findet, Schaden vermindert und aus Krisensituationen das Beste machen hilft.

Wir haben in über 60 Jahren Beschäftigung mit dem SchKG die Erfahrung gemacht, dass es sich in Krisenfällen meistens lohnt, die ganze Palette des gesetzlichen Instrumentariums auszuschöpfen. Leider können aber häufig die Unternehmen in der Krise und ihre Berater das Sanierungspotenzial zu wenig abschätzen, bzw. sie glauben noch an eine andere Lösung, wenn schon lange eine gerichtlich unterstützte Sanierung angezeigt wäre.

Um solchen Unternehmen und Einzelpersonen, aber auch ihren Beratern, das Nachlassvertragsrecht – das in den richtigen Händen sehr kreativ gehandhabt werden kann – näherzubringen, haben wir eine Broschüre geschaffen.

Gerne schicken wir es Ihnen unverbindlich zu, zu Ihrer allgemeinen Information, als Überblick über das Instrumentarium des SchKG, oder damit sie rechtzeitig die geeigneten Massnahmen treffen können.

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Provisorische Nachlassstundung

Art. 293 SchKG: Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch:

a. ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktuelle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder entsprechende Unterlagen, aus denen die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Schuldners ersichtlich ist, sowie ein provisorischer Sanierungsplan;
b. ein Gesuch eines Gläubigers, der berechtigt wäre, ein Konkursbegehren zu stellen;
c. die Überweisung der Akten nach Artikel 173a Absatz 2.

Aktenauflagen

Zur Zeit gibt es keine Aktenauflagen. Bei Fragen können Sie sich gerne via Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen gerne weiter.

Luzerner Sachwalter

Unser Berufsstand ist eine föderalistische Eigenart: Während überall sonst in der Schweiz die Funktion des Sachwalters von Anwälten, Treuhändern oder sonst dazu berufenen Personen ausgeübt wird, ist der Sachwalter in Luzern ein besonderer Beruf. Die Sachwalter werden vom Obergericht geprüft und erhalten ein Patent (auch wenn - im 21. Jahrhundert - natürlich Freizügigkeit herrscht). Dadurch hat sich bei uns ein eigener Berufsstand gebildet und erhalten, organisiert im Luzerner Sachwalterverband (seit 1901).

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